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Jahreshauptversammlung 2010
vom 04.03.2010


Einladung zur

Jahreshauptversammlung


Freitag, den 26.03.2010

19:30 Uhr


GSV-Vereinsheim, Blumenstr. 44



Tagesordnung

            1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden

            2.  Ehrung verstorbener Mitglieder

            3. Berichte des geschäftsführenden Vorstands und den Abteilungsvorständen

            4. Bericht des Kassiers

              5. Aussprache

            6. Entlastungen des Vorstands

                Entlastung des Kassiers

            7. Neuwahlen

                 a. des zweiten geschäftsführenden Vorsitzenden (4 Jahre)

                 b. des dritten geschäftsführenden Vorsitzenden Finanzen (4 Jahre)

                 c. drei Beiräte im geschäftsführenden Vorstand (4 Jahre)

                 d. ein Kassenprüfer (2 Jahre)

             8. Beschlussfassung zur Satzungsänderung

                 a. Ergänzung der Satzung vom 26.03.2004 um einen dritten Absatz in

                     § 3der Satzung, der die Vergütung von Aufwndungen für

                     ehrenamtliche Tätigkeiten regelt. 

             9. Anträge

            10. Verschiedenes



Antrag zur Satzungsänderung:

Ergänzung von Absatz 3 in Artikel 3 der GSV-Satzung vom 26.03.2004:

§ 3

1. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

2. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhälgnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

NEU:

3. Die Mitglieder der Organe und Gremien des Vereins sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Die ihnen entstehenden Auslagen und Kosten werden ersetzt.Der erweiterte Vorstand kann im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten für die Ausübung von Vereinsämtern eine angemessene Vergütung und/oder eine angemessene Aufwandsentschädigung im Sinne des § 3 Nr. 26 a EStG beschließen.


Hintergrund dieser Satzungsänderung ist die zum 01.01.2007 in Kraft getretene Änderung des Einkommensteuergesetzes (EStG), das in §3 Nr.26a um einen Absatz ergänzt wurde, mit dem das bürgerschaftliche Engagement gestärkt werden soll und das es den Vereinen erlaubt, auch für ehrenamtliche Tätigkeiten eine pauschale Vergütung (500 EUR pro Jahr steuerfrei) zu bezahlen.

Nach aktueller Rechtsauffassung der zuständigen Finanzbehörden ist dies in gemeinnützigen Vereinen aber nur dann zulässig, wenn die Satzung dies ausdrücklich vorsieht. Um hier zukünftig gegenüber anderen gemeinnützigen Organisationen keine Nachteile zu haben, sollte nach Auffassung des GSV-Vorstandes auch die GSV-Satzung um einen entsprechenden Abschnitt ergänzt werden.

Dieser ermöglicht entsprechende Entschädigungen, allerdings nur durch Beschluss des erweiterten Vorstandes und unter dem Vorbehalt der finanziellen Möglichkeiten.





(Anträge können bis 20. März 2010 bei Jörg Hopf, Torgasse 6 eingereicht werden)

Der geschäftsführende Vorstand




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