Hygienekonzept der Turnabteilung ab dem 14.09.2020

KONZEPT ZUR DURCHFÜHRUNG DES SPORTBETRIEBS DER
GSV TURNABTEILUNG AB DEM 14.09.2020


A: ALLGEMEINES


Das nachfolgend aufgeführte Konzept zur Wiederaufnahme bzw. Fortführung des Sportbetriebs der
Turnabteilung des GSV Pleidelsheim ist eine Konkretisierung der Vorgaben des Landes Baden-
Württemberg gemäß der Corona-Verordnung vom 03.09.2020. Das Konzept baut auf den
Empfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes und der Spitzenfachverbände in den
Sportarten und Angeboten auf, die im GSV Pleidelsheim angeboten werden. Das Konzept ist so
aufgebaut, dass für die einzelnen Sportstätten, entsprechende Hygiene-, Abstands-, Nutzungs- und
Kontrollregelungen beschrieben werden.
Diese Konzeption wurde der Gemeinde Pleidelsheim am 11.09.2020 zur Kenntnis vorgelegt.
Dieses Konzept ersetzt alle bisher durch die GSV Turnabteilung erstellten Konzepte.

B: ORGANISATIONS- UND KOMMUNIKATIONSKONZEPT (OPTIONAL)


Raumplanung


Zusammen mit der Gemeinde Pleidelsheim wurden folgende Personenhöchstgrenzen der einzelnen
Sportstätten als Richtwert festgelegt:
 Sporthalle: 50 Personen (in 3 Gruppen)
 Gymnastikraum Sporthalle: 20 Personen (in 1 Gruppe)
 Festhalle: 40 Personen (in 2 Gruppen)
 Tanzraum: 20 Personen (in 1 Gruppe)
Wenn mehrere Gruppen in einer Sportstätte trainieren, ist der Aufbau so zu gestalten, dass eine
klare Trennung zu erkennen ist. In der Sporthalle ist für eine Gruppe der Vorhang als Trennung zu
nutzen.


Trainingszeitenplanung
Kann der separaten Trainingsplanung entnommen werden.

C: HYGIENEKONZEPT


Die allgemeinen Hygiene- und die geltenden Abstandsregeln sind grundsätzlich einzuhalten.


1. Die Gemeinde bzw. der Sportverein stellt die Hygieneartikel bereit, d.h.
 Seife und Einmalhandtücher an den Waschbecken
 Hand-Desinfektionsmittel (mind. 61% Alkoholgehalt)
 Reinigungsmittel und Desinfektionsmittel (gemäß der behördlichen Vorgaben) für
Gegenstände, Sportgeräte, Ablageflächen etc.


2. Regelmäßiges, sorgfältiges Händewaschen bzw. regelmäßige Desinfektion der Hände und ggf.
Füße durch die Teilnehmer*innen
 Beim Zutritt auf das Sportgelände
 nach dem Toilettengang
 ggf. in der Pause
 nach dem Training
 bei Barfußtraining sind auch die Füße zu desinfizieren

3. Regelmäßige Reinigung der Sportgeräte (Geräte, Kleingeräte, Matten) und Ablageflächen mit
einem geeigneten Reinigungsmittel (alle 6 bis 8 Wochen).


4. Toiletten
 Toiletten sind während der Nutzungszeiten der Sportstätten geöffnet und werden
regelmäßig von der Gemeinde gereinigt.
 Es ist von den Teilnehmer*innen sicherzustellen, dass sich während der
Toilettenbenutzung nur eine Person pro Toilettenraum aufhält.
 Die Hygieneartikel wie Seife, Desinfektionsmittel und Papierhandtücher werden
ausreichend von der Gemeinde bzw. dem Sportverein bereitgestellt.
 Die Toilettenräume werden regelmäßig ausreichend belüftet.


5. Umkleiden und Duschräume
 Der Aufenthalt in Umkleiden und Duschen ist mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern
zwischen den Nutzerinnen und Nutzern möglich. Der Aufenthalt in Duschen und
Umkleiden ist von den Nutzerinnen und Nutzern zeitlich auf das unbedingt erforderliche
Maß zu begrenzen.
 Wir empfehlen nach Möglichkeit schon in Sportkleidung in die Sportstätte zu kommen
und nur Schuhe, Jacke, Hose, … in der Umkleide zu deponieren.

6. Laufwege
 Zum Betreten und Verlassen des Sportgeländes müssen nach Möglichkeit verschiedene
Ein- und Ausgänge benutzt werden. Gibt es keine Möglichkeit zu verschiedenen Ein-
/Ausgängen, muss der Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter eingehalten werden.
Ist dies nicht möglich muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden.
 Erziehungsberechtigte die ihre Kinder in die Sportstätte bringen/abholen, haben einen
Mund-Nasen-Schutz zu tragen, da durch die Hol-/Bring-Situation kein Mindestabstand
eingehalten werden kann.
 Ein- und Ausgänge sind ggf. durch Pfeile und Schilder gekennzeichnet.
 Es sind Wartebereiche im Freien vor den Sportstätten zu nutzen, um einen geregelten
Zugang sicherstellen zu können.

7. Gruppenwechsel
 die verschiedenen Trainingsgruppen sollten sich nicht begegnen.
 ausreichend Zeit zwischen den Trainingsgruppen einplanen.
 der/die Teilnehmer*innen sowie deren Erziehungsberechtigte haben dafür zu sorgen,
dass die Sporttreibenden nicht gemeinsam, sondern mit Abstand das Sportgelände
betreten.
 sollte das Sportgelände noch geschlossen sein, so haben die Wartenden auf die
Abstandsregel zu achten.
 bitte nicht zu früh in die Sportstätte kommen.
 bringende bzw. abholende Erziehungsberechtigte müssen ebenfalls Abstand
untereinander wahren.
 die Aufsichtspflicht von Minderjährigen muss dabei jederzeit gewährleistet bleiben. Die
Aufsichtspflicht der Übungsleiter*innen der GSV Pleidelsheim Turnabteilung endet mit
dem Verlassen des Trainingsraums (nicht der Sportstätte).
 die Sportstätte und die Wartebereiche vor der Sportstätte müssen zügig verlassen
werden.

 die folgende Trainingsgruppe darf das Sportgelände erst betreten, wenn die
vorhergehende Trainingsgruppe das Gelände vollständig verlassen hat.
 gemeinsames Treffen und Austausch sowie Verzehr von Speisen und Getränken im
Vorfeld oder Nachgang des Trainings auf dem Sportgelände sind untersagt. Im
öffentlichen Raum gelten die behördlichen Auflagen.
 Die Zeit des Gruppenwechsels wird, wenn es erforderlich ist, zum Reinigen der Geräte
sowie zum Lüften der Räume genutzt.
8. Abstand halten
 Der jeweils gesetzlich vorgegebene Mindestabstand (derzeit 1,5 m) sollte von allen
Teilnehmer*innen immer eingehalten werden, sowohl beim Betreten als auch Verlassen
des Sportgeländes.
 In den Pausen ist der Abstand ebenfalls einzuhalten.
 Körperkontakt, insbesondere Händeschütteln oder Umarmen, ist zu vermeiden.

9. Für die Einhaltung des Hygienekonzepts sind die Übungsleiter*innen und Teilnehmer*innen
und deren Erziehungsberechtigte verantwortlich.

D: TRAININGSGRUPPENKONZEPT


1. Größe und Abstandsregeln
 Es kann in Gruppen mit bis zu 20 Personen trainiert werden.
 Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten wird ein Abstand von
mindestens 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten werden.
Pro Teilnehmer sind demzufolge grundsätzlich 5 qm Trainingsfläche zu kalkulieren.
Davon ausgenommen sind für das Training oder die Übungseinheit übliche Sport-, Spiel und
Übungssituationen. Hier gilt die Abstandsregelung zeitweise nicht.
 Die oben genannte Personenzahl gilt ausnahmsweise nicht für Trainings- und
Übungssituationen, bei denen durch Beibehaltung eines individuellen Standorts oder
durch eine entsprechende Platzierung der Trainings- und Übungsgeräte der
Mindestabstand von 1,5 Metern durchgängig eingehalten werden kann; oder für deren
Durchführung eine Personenzahl zwingend erforderlich ist, die größer ist als die oben
genannte Personenzahl


2. Trainingsinhalte
 Die Trainingsinhalte, die unter den gegebenen Umständen und Raumvorgaben trainiert
werden dürfen, sind in den Empfehlungen der jeweiligen Sportfachverbände festgelegt.
Die Trainer*innen müssen sich an diesen Empfehlungen orientieren. Dabei steht die
Gesundheit des Teilnehmers immer im Vordergrund.

3. Einteilung
 Die Trainingsgruppen, die trainieren, sollten feste Kurs- oder Trainingsgruppen der
Abteilungen sein.
 Eine wechselnde Zusammensetzung der Gruppen ist zu vermeiden.
 Soweit durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körperkontakt
erforderlich ist, sind in jedem Training möglichst feste Übungspaare zu bilden.

4. Personenkreis
 Im Trainingsbetrieb sollten ausschließlich die Übungsleiter*innen/Trainer*innen sowie
die Teilnehmenden anwesend sein (keine Eltern, keine Zuschauenden). Ausgenommen
ist das Eltern-Kind-Turnen.
 Die Teilnahme von Risikogruppen (gemäß Definition des Robert Koch-Institutes) am
Sportbetrieb sollte mit Sorgfalt abgewogen werden (betrifft Übungsleiter*innen und
Teilnehmende).
 Es sind grundsätzlich alle Personen besonders zu schützen.


5. Anwesenheitslisten
 In jeder Trainingsstunde ist die Teilnehmerliste durch den/die Übungsleiter*in auf
Anwesenheit zu überprüfen. Die Anwesenheitsliste enthält Angaben zu Trainingsdatum,
Trainingsort, ÜL-Name und TN-Name jeweils mit Anschrift, Emailadresse sowie
Telefonnr., damit bei einer möglichen Infektion eines Sporttreibenden oder eines*r
Übungsleiter*in die Infektionskette zurückverfolgt werden kann.
 Die ausgefüllten Listen sammelt der jeweilige Übungsleiter, um diese im Bedarfsfall dem
Gesundheitsamt aushändigen zu können.
 Bei einem Corona-Verdachtsfall sind die behördlich festgelegten Wege einzuhalten.

6. Gesundheitszustand
 Nur gesunde und symptomfreie Sporttreibende nehmen am Training teil. Andernfalls ist
eine Teilnahme nicht möglich.
 Es besteht ein Zutrittsverbot zu den Sportstätten sowie ein Teilnahmeverbot an
Übungsstunden für Personen
o die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder
standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder
o die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich
Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen,
aufweisen, oder
o wenn nach Rückreise aus einem Risikogebiet noch nicht 14 Tage vergangen sind.


7. Erste-Hilfe
 Bei gesundheitlichen Notfällen ist Erste-Hilfe zu leisten.
Pleidelsheim, 11.09.2020 .


Erstellt für die GSV Turnabteilung
Anke Kreutzer, Stv. Abteilungsleiterin Jugendturnen

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